Wie werde ich Angler?
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WWW.WIE WERDE ICH ANGLER.DE
Wir freuen uns, dass Sie sich für das Angeln interessieren. Welche Voraussetzungen es zu erfüllen gibt, um in NRW angeln zu dürfen, erklären wir ganz genau auf den folgenden Seiten. Wenn Sie das Angeln erst ausprobieren wollen, gibt es die Möglichkeit, ein Schnupperangeln zu besuchen, bei dem Sie von erfahrenen Anglern betreut werden.
Was benötige ich um in NRW angeln zu dürfen?
Fischereischein
Den Fischereischein kann jeder ab seinem 14. Lebensjahr machen.
Hierfür ist eine Fischerprüfung abzulegen. Diese wird von der Unteren Fischereibehörde abgenommen.
Um sich auf die Prüfung vorzubereiten, gibt es einen Kurs, in dem alle Inhalte genau erklärt werden.
Nach bestandener Prüfung erhalten Sie ein Zeugnis, mit dem Sie Ihren Fischereischein bei der Stadt oder Gemeinde beantragen können. Es gibt die Möglichkeit, den Fischereischein für 1 Jahr oder für 5 Jahre ausstellen zu lassen. Die Fischerprüfung muss nach Ablauf der Zeit nicht wiederholt werden. Sie können einfach eine Verlängerung des Fischereischeins bei der Stadt oder Gemeinde beantragen, wenn Sie weiter angeln gehen möchten.
Für die Ausstellung des Fischereischeins, die Lehrgänge und die Prüfung müssen Sie insgesamt mit etwa 150 bis 200 Euro rechnen.
Welche Möglichkeiten es für die Vorbereitung gibt, erklären wir Ihnen jetzt:
Die Vorbereitung zur Fischerprüfung!
Um sich auf die Prüfung vorzubereiten, gibt es verschiedene Möglichkeiten:
Standardkurse gehen über mehrere Wochen und werden überwiegend von Angelvereinen angeboten. Hier treffen sich die Teilnehmer*innen ein- bis zweimal pro Woche.
Intensivkurse gehen über ein oder zwei Wochenenden, an denen Ihnen das Wichtigste gezeigt und erklärt wird. Den Rest müssen Sie in Eigenregie selbst lernen. Hierfür gibt es Lernmaterialien, zum Beispiel das Arbeitsbuch und den Fischkartenfächer.
Kombi-Online-Kurse finden überwiegend online statt, zusätzlich erhalten Sie eine praktische Ausbildung bei einem Anbieter vor Ort.
Wie genau die Prüfung zum Fischereischein abläuft, erklären wir Ihnen jetzt:
Wie läuft die Prüfung zum Fischereischein ab?
Die Fischerprüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil, wobei das Bestehen des theoretischen Prüfungsteils die Voraussetzung ist, um an der praktischen Prüfung teilnehmen zu dürfen.
Der theoretische Prüfungsteil besteht aus 60 schriftlichen Fragen zu folgenden Themengebieten:
Die praktische Prüfung erfolgt direkt im Anschluss an die bestandene theoretische Prüfung. Hier müssen Sie zunächst Ihre Artenkenntnis unter Beweis stellen. Alle 49 Arten, die Sie im Teil „Spezielle Fischkunde" kennengelernt haben, sind auf Bildtafeln dargestellt. Der Prüfer zieht 6 Arten nach dem Zufallsprinzip, von denen Sie dann 4 richtig benennen müssen. Es handelt sich dabei um Fische, Neunaugen und Flusskrebse.
Im zweiten Teil bekommen Sie die Aufgabe, ein Angelgerät fachgerecht zusammenzulegen oder zusammenzubauen. Zudem müssen Sie das für den waidgerechten Fischfang notwendige Zubehör bereitlegen.
Wenn Sie auch den praktischen Teil bestanden haben, erhalten Sie von der Unteren Fischereibehörde ein Zeugnis, mit dem Sie dann bei der Stadt oder Gemeinde den Fischereischein lösen können.
Zum Angeln fehlt Ihnen nun nur noch der Erlaubnisschein! Was ein Erlaubnisschein ist und wo Sie diesen bekommen, erfahren Sie hier.